Neue (TVS-) Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 20.08.2021

Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortliche,

da bis dato weder von den Sportbünden noch den einzelnen Verbänden entsprechende Verlautbarungen zu den Inhalten der ab Freitag, 20.08.2021, geltenden CoronaSchVO NRW übermittelt wurden, greife ich diesen ausstehenden Infos hiermit vor und teile für unseren TVS die folgenden, ab 20.08.2021 aufgrund der >35-Inzidenz geltenden Vorgaben/Empfehlungen mit:

Es gibt keinerlei Personenbeschränkungen mehr für die aktiven TVS-Sportangebote.
Alle aktiven Sportler*innen sowie ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen unterliegen der GGG-Regel ->                Geimpft, Genesen oder Getestet.
Als Geimpft bzw. Genesen gelten alle Personen, die einen entsprechenden Nachweis in schriftlicher oder digitaler Form vorweisen.
Als Getestet gelten alle Personen, die einen maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test in schriftlicher oder digitaler Form vorweisen.
Alle “Kinder bis zum Schuleintritt“ sind den Getesteten gleichgestellt.
Darüber hinaus gelten alle “Schüler*innen bis zum 14. Lebensjahr“ aufgrund der regelmäßigen Schultestungen als Getestet.
Ab dem 15. Lebensjahr gelten auch “Schüler*innen mit Schülerausweis“ als Getestet, soweit sie ihren Schülerausweis vorweisen.
Im Zweifel ist von bis dato unbekannten Personen / Nichtmigliedern zusätzlich die Identität mittels Vorlage eines Personaldokuments (Ausweis, Führerschein o.ä.) nachzuweisen.
Die Führung von Teilnehmerlisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten entfällt.
Jedoch sind die ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen aller TVS-Angebote verpflichtet, die Einhaltung der vorgenannten GGG-Regeln zu kontrollieren.
Zur diesbezüglichen Absicherung unserer ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen empfehle ich die Führung der diesen separat übersandten GGG-Liste für jede Übungs-/Trainingseinheit.
Den ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen ist es dabei freigestellt, die ggfls. geführten GGG-Listen selbst datenschutzkonform aufzubewahren oder dem TVS- bzw. für die Handballabteilung dem HCGS-Vorstand zur datenschutzgerechten Verwahrung/Verarbeitung zu übergeben.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden diese hier unverzüglich kommuniziert.

Die übrigen, allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln – auch in Umkleiden und Duschen – gelten wie im letzten Jahr fort.

Bleibt bitte weiterhin vorsichtig und vor Allem gesund.

Mit sportlichen Grüßen

gez. Kay Wegermann