Hallensport ab 10.06.2021 wieder möglich

Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiter*innen und Gruppenverantwortliche,

ab dem 10.06.2021 sind die städtischen Turn-/Sporthallen wieder geöffnet.

Nach heutigem Stand der CoronaSchVO NRW sind in JEDEM FALL noch die Vorlage eines Negativtests (bzw. einer Vollimpfung bzw. Genesung) sowie die Führung von Kontakt-/Teilnehmerlisten erforderlich, die durch unsere Übungsleiter*innen und Gruppenverantwortlichen zu kontrollieren / erstellen und dem Vorstand unverzüglich zu bescheinigen / vorzulegen sind.

Über die folgenden Links sind die vom LSB NRW erstellten, aktuell gültigen Sportregeln und Testvorgaben abrufbar.

Die ÜL/Gruppenverantwortlichen legen daher mir (bzw. bzgl. der Handballabteilung dem HCGS-Vorstand) jeweils spätestens am Tag nach der Übungseinheit die bereits im letzten Jahr genutzten Teilnehmerlisten vor, wobei sie die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Teilnehmer die derzeit noch geforderten Nachweise (Negativtest, Genesung oder Vollimpfung) vorgelegt haben.

Die übrigen, allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln – auch in Umkleiden und Duschen – gelten wie im letzten Jahr fort.

Auf die Nutzungsmöglichkeit der Hallen in den Sommerferien weise ich besonders hin und rege an, davon im Sinne der lange Verzicht übenden Mitglieder großzügig Gebrauch zu machen.

Bleibt weiterhin vorsichtig und vor Allem gesund.

Mit sportlichen Grüßen

gez. Kay Wegermann